Hygiene beim Umgang mit und bei der Lagerung von Lebensmitteln ist unerlässlich, um Krankheiten und Epidemien zu verhindern. Laut Lebensmittelhygiene-Verordnung sind Gerwerbetreibende, die Lebensmittel herstellen und in den Verkehr bringen, dazu verpflichtet ein betriebseigenes Kontrollsystem auszuüben.
Wir bieten regelmäßige, auch prophylaktische, Bekämpfungen von Schädlingen im Vorrats- und Lebensmittelbreich. Zum Ausschluss eines Produkthaftungsrisikos empfehlen wir eine sorgfältige Dokumentation aller Maßnahmen. Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.
Das HACCP-Konzept
Das Hazard Analysis and Critical Control Points-Konzept steht für Gefahrenanalyse und Prüfung kritischer Kontrollpunkte und ist seit 1998 in Deutschland in der Lebensmittelhygiene-Verordnung verankert. Gefahren, die für Konsumenten im Zusammenhang mit Lebensmitteln zu Erkrankungen führen können, sollen durch präventive Maßnahmen vermieden werden. Dieses, einst für die NASA entwickelte Präventivkonzept, basiert unter anderem auf der Gefahrenanalyse, Festlegung der für Lebensmittel kritischen Kontrollpunkte, Überwachungsverfahren, Korrekturmaßnahmen, Evaluierungsmaßnahmen zur Überprüfung der Effizienz des festgelegten HACCP-Konzeptes, einer Dokumentation der Maßnahmen.
Die Anwendung des HACCP-Konzeptes ist für Lebensmittel produzierende, verarbeitende und vertreibende Unternehmen verpflichtend. Fragen Sie uns. Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung.